Eine Vielzahl von EU-Richtlinien zum Schutz von Umwelt, Mensch und Tier stellen Unternehmen immer wieder vor große organisatorische Herausforderungen. Um die Information entlang der Lieferkette sicher zu stellen, kennzeichnet Altron betroffene Produkte auf den Lieferpapieren.So werden seit 2005 alle Produkte auf Lieferpapieren und Warenlabel durch den Zusatz „RoHS“ gekennzeichnet, wenn die Artikel der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) entsprechen.
Eine weitere Richtlinie die auf die Inhaltsstoffe von elektronischen Bauelementen Einfluss hat, ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh). Hier unterliegt Altron der Informationspflicht, wenn die von uns vertriebenen Produkte Stoffe enthalten, die als besonders Besorgnis erregend (SVHC) eingestuft wurden und 0,1 Masseprozent überschreiten. Basis hierfür bildet die Kandidatenliste der ECHA.
Sobald uns entsprechende Informationen der Hersteller vorliegen, werden die detaillierten Angaben auf unserer Internetseite veröffentlicht. Um unseren Kunden die Identifikation betroffener Produkte zu erleichtern, werden künftige Lieferungen durch einen entsprechenden Zusatz auf den Lieferpapieren gekennzeichnet.
Darüber hinaus informieren wir unsere Kunden im Rahmen des PCN-Managements über ihre betroffenen Artikel. Wenn Sie von diesem besonderen Service profitieren möchten, sprechen Sie uns einfach an.







