Altron GmbH & Co. KG
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  REACH  

 

Der Altron REACH - Service

Altron unterliegt als Lieferant von Erzeugnissen den Informationspflichten gemäß Artikel 33 der REACH Verordnung, sofern die von uns vertriebenen Produkte Stoffe enthalten, die als besonders Besorgnis erregend (SVHC) eingestuft wurden und 0,1 Masseprozent überschreiten. Basis hierfür bildet die   Kandidatenliste der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA).

 
      Was ist REACH?
 

Um unseren Kunden die Identifikation von Produkten zu erleichtern, die einen als besonders Besorgnis erregend eingestuften Stoff gemäß Artikel 59 enthalten, werden von uns alle betroffenen Produkte auf dem Lieferschein gekennzeichnet (siehe Abbildung), soweit uns entsprechende Informationen der Hersteller vorliegen.

Detaillierte Informationen, wie Stoffnamen, CAS-Nr. und ggf. Gewichtskonzentrationen stellen wir Ihnen in unserer REACH-Datenbank zur Verfügung. Grundlage ist die Kandidatenliste der ECHA (Stand: 13.01.2010).

 

  
REACH-Datenbank:    
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